Abwasser
Gemeinde Klettgau

Der Abwassergebühreneinzug erfolgt im Auftrag der Gemeinde Klettgau. Maßgebend hierfür ist die Abwassersatzung der Gemeinde Klettgau.
Die Abwassergebühren werden nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erhoben.
Soweit Abwassergebühren auf Grund der zurzeit gültigen Abwassersatzung festgesetzt werden, gilt diese Festsetzung als Gebührenbescheid der Gemeinde Klettgau.
Diese Gebühren sind an den genannten Zahlungstermin fällig und an die Gemeindewerke zu entrichten. Der entsprechende Abschlag wird als Vorausleistung gem. § 43 Abwassersatzung der Gemeinde Klettgau festgesetzt.











