Grundversorgung
Die Gemeindewerke Klettgau versorgt ihre Bewohner mit Strom
"Grundversorger ist nach EnWG § 36 jeweils das Energieversorgungs- unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen".
In diesem Sinne sind auf der Gemarkung der Gemeinde Klettgau die Gemeindewerke Klettgau die Grundversorger für elektrische Energie.
Zu unserem Versorgungsgebiet gehören die Ortsteile, Erzingen, Grießen,
Rechberg, Weisweil, Geißlingen, Riedern und Bühl.
Wir versorgen derzeit außerhalb von Klettgau keine Kunden mit Strom.
Wir beziehen unseren Strom ausschließlich von Schweizer Vorlieferanten.
Außerdem speisen viele Erzeuger von regenerativen Energien aus Fotovoltaikanlagen
und Biogasanlagen in unser Versorgungsnetz ein.
Ersatzversorgung
Darüber hinaus ist im EnWG die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungs- netz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. (Strombezug ohne Liefervertrag)
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger sichergestellt.
Für die Ersatzversorgung der Gemeindewerke Klettgau gelten die gleichen Preise und Bedingungen wie für die Grundversorgung. Es kommt ebenfalls die Stromgrundversorgungsverordnung zur Anwendung.
Die Ersatzversorgung endet, wenn eine Energielieferung auf der Grundlage eines Energielieferungsvertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.











