Veröffentlichungspflichten
Besonderheiten zu Netznutzung / Durchleitung über die Schweiz
Die geographische Lage führte Anfang des letzten Jahrhunderts dazu, dass die Stromversorgung mit Abschluss eines Staatsvertrages über die Schweiz sichergestellt wurde.
Die Gemeindewerke Klettgau haben deshalb keine direkte oder indirekte Anbindung an das Deutsche Versorgungsnetz. Eine Durchleitung von Strom müsste über Schweizer Hoheitsgebiet / Netze erfolgen.
Bei Fragen hierzu bzw. zu Beistellungen stehen Ihnen die Gemeindewerke Klettgau (Tel.: 07742/935-220 oder per E-Mail) gerne zur Verfügung.
Zum Herunterladen
- § 20 Abs. 1 EnWG- AGB- Netzzugang, Musterverträge
- § 36 Abs. 2 EnWG- Grundversorger
- § 42 EnWG- Stromkennzeichnung / Energieträgermix
- Netznutzungsentgelte 2012
- § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG - EEG Jahresabrechnung 2010
- § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG - Bericht zur Jahresabrechnung 2010
- Veröffentlichungsdaten 2011
- Veröffentlichungsdaten 2011 Lastgänge kompakt
- Hochlastzeitfenster 2012
- Hochlastzeitfenster 2013
Folgende sowie weitere Formulare und Broschüren liegen kostenlos im Rathaus Grießen aus oder werden auf Wunsch zugesandt:
- Technische Anschlussbedingungen (TAB)
- StromGVV
- NAV Strom
- Anmeldung zum Netzanschluss











